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   BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53   

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https://dejure.org/1954,4460
BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53 (https://dejure.org/1954,4460)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1954 - VI ZR 15/53 (https://dejure.org/1954,4460)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1954 - VI ZR 15/53 (https://dejure.org/1954,4460)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1954, 221
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 166/52
    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53
    Einsichtsfähigkeit ist daher bereits dann anzunehmen, wenn der über 7, aber noch nicht 18 Jahre alte Verletzte die gesetzliche Vermutung nicht widerlegt, dass er das zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Bewusstsein der Gefährlichkeit des eigenen Verhaltens besitzt (BGH VersR 1953, 28 und Urteil vom 23.12.1953 - VI ZR 166/52).
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 273/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53
    Einsichtsfähigkeit ist daher bereits dann anzunehmen, wenn der über 7, aber noch nicht 18 Jahre alte Verletzte die gesetzliche Vermutung nicht widerlegt, dass er das zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Bewusstsein der Gefährlichkeit des eigenen Verhaltens besitzt (BGH VersR 1953, 28 und Urteil vom 23.12.1953 - VI ZR 166/52).
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 231/51

    Streitwert eines Rentenanspruchs aus Aufopferung

    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53
    Unter diesen Umständen ist der Senat nicht gehindert, dem wahren Willen des Berufungsgerichts Geltung zu verschaffen (BGHZ 7, 331, [334]) und die Urteilsformel so auszulegen, wie sie verstanden werden muss, nämlich dahin, dass der Feststellungsklage des Klägers im Rahmen des § 3 a HaftpflG stattgegeben und die weitergehende Klage abgewiesen wurde.
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 151/50

    Streitwert bei Feststellungsklagen

    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53
    Die Revisionssumme ist erreicht, da der Streitwert hinsichtlich der Zulässigkeit der Revision unter Zugrundelegung eines jährlichen künftigen Verdienstausfalles des Klägers von 1.200 DM 12.000 DM beträgt (BGHZ 1, 43).
  • BGH, 07.03.1951 - II ZR 67/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53
    Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, einem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten zu folgen, und es ist nicht gehindert, nach Massgabe seiner Überzeugung von dem Gutachten abzuweichen (BGH Zeitschrift für das gesamte Arztrecht 1952, 228), jedoch darf es dies nicht ohne genügende eigene Sachkunde tun (Baumbach-Lauterbach ZPO 21. Aufl. vor § 402 Bem. 1 A) und muss eine ausreichende und stichhaltige Begründung für seine abweichende Auffassung geben (BGH NJW 1951, 566 Nr. 10; vgl. auch RG DJ 1942, 443).Fehlt es an einer solchen Begründung, so liegt darin ein Verstoss gegen § 286 ZPO, dessen Verletzung die Revision hier mit Recht gerügt hat, denn das Berufungsurteil läßt nicht erkennen, aus welchen Gründen das Berufungsgericht im Gegensatz zu dem Sachverständigen den geistigen Entwicklungsstand des Klägers zur Zeit des Unfalls nicht als dem eines siebenjährigen, sondern als dem eines unter sieben Jahre alten Kindes vergleichbar angesehen hat.
  • RG, 19.02.1931 - VI 389/30

    1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53
    Hier handelt es sich dagegen, ebenso wie in RGZ 131, 343 um ein offenbares Versehen in der Fassung der Urteilsformel, während der wahre Wille des Berufungsgerichts mit aller Klarheit in den Entscheidungsgründen des Urteils zum Ausdruck gekommen ist.
  • RG, 18.06.1918 - II 79/18

    Schadensersatzanspruch, nachdem dieser gerichtlich für gerechtfertigt erklärt

    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53
    Das von der Revisionserwiderung angeführte Urteil RGZ 93, 156 betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • RG, 01.11.1904 - VI 599/03

    Verschulden eines Minderjährigen. B.G.B. § 254.

    Auszug aus BGH, 13.01.1954 - VI ZR 15/53
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob § 829 BGB auch im Rahmen des § 254 BGB entsprechen anzuwenden ist, was vom Reichsgericht wiederholt (RGJW 1903, Beil 122 Nr. 270; RGZ 59, 221 [222]) und ihm folgend vom Oberlandesgericht München (BayJMinBl 1951, 128 [129]) und Soergel (§ 829 Anm. 3 und § 254 Anm. III 2) abgelehnt worden ist, während die im Schrifttum herrschende Meinung (Geigel, Haftpflichtprozeß, 6. Aufl. § 832 BGB unter 2 S 132; Erman, BGB [1952] § 829 Anm. 1 und § 254 Anm. 3 c; Palandt, BGB 11. Aufl. § 829 Anm. 4; Weimer, DR 1944, 608) und einige Gerichte in neueren Entscheidungen (LG Köln, MDR 1953, 41; LG Lüneburg, VersR 1953, 295 mit Nachweisen) auf dem entgegengesetzten Standpunkt stehen.
  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Diese Einsicht ist zu bejahen, wenn der Jugendliche diejenige geistige Entwicklung erreicht hat, die ihn befähigt, das Unrechtmäßige seiner Handlung und zugleich die Verpflichtung zu erkennen, in irgend einer Weise für die Folgen seines Tuns einstehen zu müssen (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1952 - III ZR 273/56 - VersR 1953, 28; 23. Dezember 1953 - VI ZR 166/52 - VersR 1954, 118 und vom 13. Januar 1954 - VI ZR 15/53 - VersR 1954, 221).
  • BGH, 28.04.1959 - VI ZR 92/58

    Rechtsmittel

    War sie aber somit nicht im Stande, die Gefährlichkeit ihrer eigenen Handlungsweise und damit zugleich die Verpflichtung zu erkennen, für die Folgen solchen Tuns einstehen zu müssen, so hat sie dieses Handeln gegen das eigene Interesse entsprechend § 828 Abs. 2 BGB auch im Rahmen des § 254 BGB nicht zu verantworten (BGH Urteil vom 13. Januar 1954 - VI ZR 15/53 = VersR 1954, 221).
  • BGH, 16.02.1960 - VI ZR 85/59

    Rechtsmittel

    Dabei genügt ein allgemeines Verständnis dafür, daß die Handlung gefährlich ist und seine Verantwortung begründen kann (Urteil des BGH vom 23.10.1952 in VersR 53, 28; 23.12.1953 in VersR 54, 118; 13.1.1954 in VersR 54, 221 und 18.5.1957 in VersR 57, 415).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 1 U 236/83
    Die Rechtsprechung hat schon bei wesentlich jüngeren Kindern, die Einrichtungen in unmittelbarer Nähe Strom führender Leitungen erklettert haben, die Einsichtsfähigkeit in die Gefährlichkeit ihres Handelns bejaht ( vgl. OLG Zweibrücken NJW 1977, 111; BGH VersR 54, 221 ).
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